Aufhebung der Immunität von Pastörs und Petereit beantragt
Die Staatsanwaltschaft
Rostock hat einen Antrag gestellt, die Immunität der beiden
NPD-Landtagsabgeordneten Udo Pastörs und David Petereit aufzuheben.
Die Reden und Auftritte der
NPD-Parlamentarier sind seit dem Einzug der NPD in das Schweriner
Schloss im Jahr 2006 von Provokationen und Beleidungen geprägt. So
hatte der NPD-Fraktionsvorsitzende Pastörs die Landtagspräsidentin
Birgit Bretschneider (SPD) unter anderem als „Gesinnungsextremistin“
tituliert. Auch Petereit wird in dieser Angelegenheit Post von der
hiesigen Staatsanwaltschaft bekommen. Er hatte die Äußerungen
Pastörs im Internet verbreitet.
In bekannter Manier versucht
sich die NPD-Fraktion als Opfer der demokratischen Gesellschaft zu
stilisieren. In einer Presseerklärung teilte Stefan Köster,
ebenfalls für die neofaschistische NPD im Landtag von MV, unter
anderem mit: "Die Verfolgung
Andersdenkender ist in unserer Heimat allgegenwärtig. [...] Es ist
seit langer zeit absehbar, daß wir uns auf der Zielgerade zu einer
Meinungsdiktatur befinden." [alle
Fehler im Original, Anm. d. Red.]
Während
des Zivilprozesses in der gleichen Angelegenheit wurde Pastörs
bereits mit einer Strafe von 250.000€ belegt, sollte er die
Landtagspräsidentin noch einmal als „Gesinnungsextremistin“
bezeichnen.
Die Aufhebung der Immunität
von NPD-Abgeordneten ist nichts Neues. Nach Angaben des Norddeutschen
Rundfunks (NDR) ist die Immunität von NPD-Abgeordneten im Schweriner
Schloss allein in der aktuellen Legislaturperiode schon sechs Mal
aufgehoben worden. Der Rechtsausschuss des Landtages wird während
seiner nächsten Sitzung noch diesen Monat dem Landtag empfehlen, die
Immunitäten der beiden NPD-Kader erneut aufzuheben.
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