Hungerstreik in Bad Doberan vorläufig ausgesetzt
Seit dem 22. Juni 2010 befindet sich Dervis Orhan im Hungerstreik. Er möchte damit deutlich machen, wie die Behörden mit seinem Antrag auf seine Niederlassungserlaubnis umgehen.
Laut einer Pressemitteilung der Antirassistischen Initiative Rostock (AIR) vom 23.6. hat Herr Orhan seit vier Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 (1) Aufenthaltsgesetz, womit er als politischer Flüchtling anerkannt ist. Nach drei Jahren kann nach §26 (3) AufenthG eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, die zu einem unbefristeten Aufenthalt in Deutschland berechtigt.
Wie die AIR heute mitteilt setzte Herr Orhan am 01. Juli 2010 um 20:15 Uhr nach 9 Tagen und 11 Stunden seinen Hungerstreik vor der Ausländerbehörde in Bad Doberan vorerst aus.
In einem Schreiben wurde ihm zugesichert, dass er die Niederlassungserlaubnis am 7.7.2010 in der Ausländerbehörde erhält. Dervis Orhan dazu: „Ich traue dieser offiziellen Schrift nicht. Wie kann ich den Behörden noch glauben, wenn sie Beschlüsse deutscher Gerichte nicht anerkennen, trotz eindeutiger Urteile für meine Rechte. Ich werde meinen Hungerstreik fortsetzen, bis ich meinen Pass mit der Niederlassungserlaubnis in der Hand halte.“ „Falls mir aus irgendeinem Grund an diesem Tag keine Niederlassungserlaubnis erteilt werden sollte, nehme ich meinen Hungerstreik wieder auf. In dem Fall werden sich auch andere Personen beteiligen.“
Maja Aslandag von der AIR kommentiert: „Wir werden die Vorgehensweise der Behörden – nicht nur in diesem Fall – weiterhin beobachten. Es muss alarmieren, wenn einem Menschen seine ohnehin spärlichen Rechte vorenthalten werden. Und insbesondere dann, wenn dies systematisch der Fall wäre. Ein Glück, dass es Menschen wie Dervis Orhan gibt, die beherzt protestieren und sich nicht einschüchtern lassen.“
Mehr Informationen gibt es u.a auf der Webseite der AIR.
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