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Hausdurchsuchung bei Mitglied des Rostocker Friedensbündnis ...

 

Das Rostocker Friedensbündnis informiert über eine Hausdurchsuchung gegen ein Mitglied des Rostocker Friedensbündnisses!

Rückblende: Anfang April 2009 fanden im französischen Strasbourg Proteste der internationalen Friedensbewegung statt. Anlass war ein Gipfeltreffen der Regierungschefs der NATO-Staaten zum 60. Jahrestag der Gründung des Militärbündnisses. In einem internationalen Aufruf der Friedensbewegung zu Protesten gegen den Gipfel hieß es:

 

Aus Anlass des 60. Geburtstages des NATO Militärbündnisses rufen wir alle Menschen auf, im April 2009 nach Straßburg und Kehl zu kommen, um

gegen die aggressive Militär- und Nuklearpolitik der NATO zu demonstrieren und unsere Vision einer gerechten Welt ohne Krieg zu beteuern. Die NATO ist ein wachsendes Hindernis für den Frieden in der

Welt. Seit dem Ende des Kalten Kriegs hat sich die NATO als Mittel für militärische Aktionen der >internationalen Gemeinschaft< neu erfunden,

einschließlich der Forcierung des sogenannten >Kriegs gegen den Terror<.

Die NATO hat auf dem Balkan unter dem Deckmantel der sog. >humanitären Intervention< Krieg geführt und sie führt seit 7 Jahren einen brutalen Krieg in Afghanistan, wo die tragische Situation eskaliert und der Krieg sich nach Pakistan ausgebreitet hat.  Um unsere Vision einer friedlichen Welt zu  erreichen, lehnen wir militärische Antworten auf globale und regionale Krisen ab - sie sind

Teil des Problems und nicht der Lösung. [1]

 

Das Rostocker Friedensbündnis und der Landesverband M-V der DFG-VK beteiligten sich im Sinne dieses Aufrufs an der Mobilisierung zu den Protesten: Wir organisierten mit Hilfe von vielen kleinen und größeren Spenden aus der Bevölkerung und von Mitgliedern des Landtages und des Bundestages einen Bus der Friedensbewegung von M-V für die Fahrt aller Interessierten zur internationalen Großdemonstration am 4. April in Strasbourg zu annehmbaren Preisen. Der Zweck und die Abfahrtszeiten der Busfahrt wurden öffentlich beworben und stießen erfreulicherweise auf großes Interesse.

 

So konnte am 3. April ein voll besetzter Bus mit einer bunt gemischten Beteiligung Richtung Strasbourg aufbrechen. Trotz der bereits im Vorfeld deutlich werdenden Hetze in den Medien gegen die Demonstration und der drohenden Einschränkung des Versammlungsrechts waren die Teilnehmer der Busfahrt guten Mutes, sich in Strasbourg an der ordnungsgemäß angemeldeten Demonstration beteiligen zu können. [2]

 

Zwei der Teilnehmer der Busfahrt wurden in Strasbourg unter uns nicht bekannten Umständen festgenommen und sitzen bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt in französischer Untersuchungshaft. Gegen sie wird nach wie vor ermittelt. Der Bus musste am Abend des 4. April ohne sie zurückfahren.

 

Im Juli kam es in diesem Zusammenhang zu staatlicher Repression gegen ein Mitglied des Rostocker Friedensbündnisses und der DFG-VK.

 

Zum 13. Juli 2009 erhielt ein Mitglied des Rostocker Friedensbündnisses und der Regionalgruppe Mittleres Mecklenburg der DFG-VK, welches im Auftrag der beiden Organisationen den Bus angemietet hatte, eine Vorladung zur Vernehmung als Zeugin durch das Landeskriminalamt (LKA) des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Als Grund der Zeugenvorladung wurde ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Rostock in einem Besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs i.V.m Schwere Brandstiftung (§§ 125a, 306a StGB) in Straßburg (Frankreich)<< (Zitat aus der Vorladung) angegeben. Bemerkt sei an dieser Stelle, dass sich unsere Freundin am 4. April gar nicht in Strasbourg, sondern nur auf der gegenüberliegenden Seite des Rheins in Kehl aufgehalten hatte, weil der Demonstrationszug der Friedensbewegung von deutscher Seite nicht über die Brücke nach Strasbourg zum Startpunkt der internationalen Demonstration durchgelassen wurde. [3]

 

Der Termin wurde von der Vorgeladenen nach Absprache mit und in Anwesenheit eines Rechtsbeistandes wahrgenommen. Neben Fragen nach Struktur und Arbeitsweise des Rostocker  Friedensbündnisses bestand die fünfstündige Vernehmung aus detaillierten, wiederholt und nachdrücklich vorgetragenen Fragen nach dem Verlauf der Busfahrt (Stationen, Polizeikontrollen, Gespräche, Stimmung) und den Namen der Teilnehmer. Die vernehmenden Beamten attestierten der Befragten eine allgemeine Unwilligkeit zur Beantwortung dieser Fragen. Insbesondere die Nichtbeantwortung der Fragen nach den Namen der Mitreisenden missfiel den LKA-Vernehmern. Sie drohten der Frau mit einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft und mit einem Verfahren wegen Strafvereitelung.

 

Eine Woche nach dem Termin beim LKA erfolgte eine Vorladung zur Vernehmung als Zeugin bei der Staatsanwaltschaft der Hansestadt Rostock zum 28. Juli 2009.

 

Gegenstand dieses Termins war nun ausschließlich die Aufforderung zur Herausgabe einer Liste sämtlicher Teilnehmer der Busfahrt im April. Einer vom Rechtsbeistand vorab übermittelten Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 55 Strafprozessordnung wurde nicht stattgegeben. Auf die erneute Weigerung, eine Liste herauszugeben, wurde an Ort und Stelle ein Hausdurchsuchungsbefehl erwirkt, ein Ordnungsgeld von 500,- EUR sowie die Übernahme der durch die Aussageverweigerung entstehenden Kosten verhängt, eine Durchsuchung der Person durchgeführt und ein Verfahren wegen Strafvereitelung angedroht. Im Weiteren wurde die Vorgeladene zu ihrer Wohnung gefahren. Dort wurden Photos des Mietshauses und der Räume der Wohnung angefertigt sowie die Wohnung durchsucht. Der Betroffenen und ihrem Rechtsbeistand wurde während der circa einstündigen Durchsuchung durch fünf Polizeibeamte jede Möglichkeit verweigert, ihre Wohnung zu betreten. Nachdem die Durchsuchung in Hinblick auf die Liste erfolglos blieb, wurde der Zeugin Beugehaft angedroht. Zudem wurde der PC der Betroffenen beschlagnahmt.

 

Am 6. August 2009 wurde der PC zurückgegeben. Inzwischen wurden vom Rechtsbeistand gegen die Hausdurchsuchung, die Beschlagnahmung des PCs und das Ordnungsgeld sowie die Kostentragung Rechtsmittel eingelegt.

 

Wir unterstützen unser Mitglied in dieser schwierigen Situation. Insbesondere unterstützen wir auch die Weigerung unserer Freundin, eine Liste mit Namen der Mitfahrenden des Busses nach Strasbourg herauszugeben. Der Verdacht drängt sich auf, dass es den staatlichen Stellen darum geht, mit einer solchen Liste Daten über Kritiker der NATO zu sammeln.

 

Wir bewerten das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft als einen Angriff auf die Arbeit des Rostocker Friedensbündnisses und der Regionalgruppe Mittleres Mecklenburg der DFG-VK, die seit Jahren in Rostock und der Region zu friedenspolitischen Themen aktiv sind. Wir sehen in diesem Vorgehen einen Versuch, Aktivitäten, die auf die Teilnahme an legitimem Protest gegen die Politik der NATO gerichtet sind, als kriminell hinzustellen. Unter den Bedingungen der aktuellen Diskussion über den Afghanistaneinsatz der Bundeswehr in der deutschen Bevölkerung zielt dieses Vorgehen objektiv auf die Unterdrückung demokratischer Kritik und auf die Diskreditierung der Friedensbewegung insgesamt. 

 

Zu näheren Auskünften sind wir bereit.

Von ähnlichen Drangsalierungen Betroffene bitten wir, sich bei uns zu melden.

 

Und wir rufen nicht zuletzt dringend zu Spenden für die entstandenen Anwaltskosten auf.

 

Unsere Kontodaten sind:

Rostocker Friedensbündnis

Konto Nr. 1220 1331 47

Bankleitzahl: 130 500 00 (OstseeSparkasse Rostock)

Kennwort: Anwalt

 

Vielen Dank!

 

Rostocker Friedensbündnis

Regionalgruppe Mittleres Mecklenburg der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)

 

[1] Vollständiger Aufruf siehe: http://www.no-to-nato.org/de/appell/

[2] Zur Hetze und Repression gegen die Demonstration im Vorfeld siehe z.B.: http://www.grundrechtekomitee.de/ub_showarticle.php?articleID=309

[3] Zum Verlauf der Demonstration und den Diskussionen an den Tagen nach den Protesten siehe z.B.: http://www.labournet.de/krieg/nato09.html