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Sozialleistungsbezieher sollten Überprüfungsanträge stell ...

Stadtgestalten erhielt  die folgende Nachricht, in der Erwerbslosenorganisationen derzeitige und ehemalige Sozialleistungsbezieher aufrufen, noch vor Weihnachten Überprüfungsanträge zu stellen. Es heißt in dem Schreiben:

Derzeit prüft das Bundesverfassungsgericht die Höhe der Regelsätze für Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (ugs. Hartz  IV). Das sind nicht nur erwerbslose Menschen, sondern auch sogenannte Aufstocker, deren Lohn nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu sichern; außerdem vor allem die Kinder der betroffenen Menschen. Doch auch Bezieher von Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung sind aufgerufen. Entgegen anders lautender Medienberichte der Vergangenheit geht es nicht ausschließlich um die „Kinderregelsätze“, sondern um das gesamte Bemessungssystem. Dies hat der Vorsitzende der ersten Kammer des BVerfG, Prof. Papier in der mündlichen Anhörung am 20. Oktober 2009 ausdrücklich klargestellt.

Sofern das Gericht entscheidet, dass ein Korrekturbedarf auch für die Vergangenheit besteht, kann ein Anspruch all jener auf Nachzahlungen entstehen, die in der Vergangenheit Leistungen bezogen haben bzw. diese gegenwärtig beziehen. Um diesen Anspruch jedoch als Betroffener geltend zu machen, muss man dies der zuständigen Behörde (ARGE, Sozialamt, ...) deutlich machen, indem man einen Überprüfungsantrag stellt. Jeder Überprüfungsantrag, der noch bis zum 31.12.2009 in der Behörde eingeht, kann den Anspruch seit Inkrafttreten von Hartz IV geltend machen. Wer keinen Antrag stellt, geht garantiert leer aus. Auch wer erst dann einen Antrag stellt, wenn das Gericht bereits entschieden hat, geht leer aus.

Gegen aktuelle Bewilligungsbescheide, deren Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist (sie beträgt normalerweise einen Monat), ist statt eines Überprüfungsantrags ein Widerspruch zu erheben. Entsprechende Anträge halten die aufrufenden Organisationen im Internet bereit. Selbstverfasste Anträge sind zwar auch möglich, jedoch sind die von den Organisationen ausgearbeiteten Muster deutlicher. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist im ersten oder zweiten Quartal 2010 zu rechnen.

Aufrufende Organisationen u. a.:

- Tacheles e. V. - Wuppertal - www.tacheles-sozialhilfe.de

- Erwerbslosen Forum Deutschland - Bonn - www.elo-forum.org

- Hartz4-Plattform - Wiesbaden - www.hartz4-plattform.de

- gegen-hartz.de - Hannover - www.gegen-hartz.de

- chefduzen.de - Kiel - www.chefduzen.de