Elena zieht die Menschen aus
Das wird auch viele Rostocker interessieren …
Nach einem bereits im März 2009 verabschiedeten Gesetz muss unter der Abkürzung „ELENA“ ( „Elektronischer EntgeltNachweis“) seit dem 1.1.2010 jeder Arbeitgeber für jeden seiner Beschäftigten (Angestellte, Arbeiter, Beamte, Richter und Soldaten) einmal pro Monat einen Datensatz übermitteln.
Mit Hilfe dieser Daten sollen ab dem 1.1.2012 die Arbeits- und Sozialämter schneller und einfacher entscheiden können, ob und in welcher Höhe jemand Anrecht auf Sozialleistungen hat oder auch nicht. In diesem Datensatz sind eine große Anzahl persönlicher Angaben über die erfasste Person enthalten.
Was wird alles erfasst und gespeichert?
- Bruttoentgelt und Steuerklasse
- Kinderfreibetrag
- Angaben zur Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit
- Renten-, Sozialversicherungs-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungabzüge
- Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
- Name und Anschrift, Geburtsort, -datum und -name
- Angaben zu Arbeitgeber und Betrieb
- Anzahl, Beginn und Ende sowie „Arten“ von Fehlzeiten (z.B. Krankheit, Mutterschutz, Pflegezeit, Elternzeit, Wehrdienst/Zivildienst, usw.)
- Höhe und Art sonstiger steuerpflichtige Bezüge (Weihnachts- u. Urlaubsgeld, zusätzliche Monatsgehälter, Gratifikationen, Tantiemen, Urlaubsabgeltungen, Abfindungen …)
- Höhe und Art von steuerfreien Bezügen (z.B. Pensionskasse-Zuwendungen durch den Arbeitgeber, Kurzarbeitergeld, steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse, Zuschüsse bei Mutterschaft usw.)
- Zeitpunkt des Beginns sowie voraussichtliches und tatsächliches Ende einer Ausbildung
- Arbeitgeber-Zuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
- Grund von Arbeitszeitänderungen
- Arbeitsstunden – aufgeschlüsselt in Arbeitsstunden jeder einzelnen Kalenderwoche des Monats
- Urlaubsanspruch und tatsächlich genommene Urlaubstage, Urlaubsentgelt
- Angaben zu befristeten Arbeitsverhältnissen
- Angaben zu Entlassungen und Kündigungen
- Auskunft über bereits erfolgte Abmahnungen im Vorfeld von Kündigungen
- Schilderung von „vertragswidrigen Verhalten“ des Angestellten/Arbeiters
- Vorruhestandsleistungen und -gelder, Abfindungen
Die Komplexität und Unübersichtlichkeit des ELENA-Projektes sind für den Normalbürger nicht mehr zu überschauen und sorgen für ein immer stärker werdendes latentes Unsicherheitsgefühl bei den Menschen. Zudem sind die Risiken und Gefahren fehlerhaft verarbeiteter oder manipulierter Daten in der ELENA-Datenbank unübersehbar!
In Verbindung mit der neu eingeführten Steuer-ID-Nummer, die jedem deutschen Bürger eine eindeutige und einmalige Nummer zuordnet, wird mit ELENA eine äußerst umfangreiche Datenbank geschaffen, die die Menschen gläsern werden lässt. Es gibt keine Wahlmöglichkeit, ob man an diesem System teilnehmen möchte oder nicht.
Die Daten der Arbeitnehmer werden auch dann gespeichert, wenn sie überhaupt nicht benötigt werden (Vorratsdatenspeicherung). Dieses widerspricht dem im Bundesdatenschutzgesetz festgelegten Grundsatz der Datensparsamkeit.
Aus all diesen Gründen wird der "Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs“(vgl. Satzung unter http://www.foebud.org/aboutus/satzung) Verfassungsbeschwerde einlegen. Wer sich dieser Beschwerde anschließen will, möge genaueres erkunden unter https://petition.foebud.org/ELENA.
Copyright
Der oben wiedergegebene Text stützt sich auf https://petition.foebud.org/FoeBuD/informationen-zu-elena und wurde dort vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung übernommen und unterliegt der Creative-Commons-Lizenz “by-nc-nd”. Weitere Informationen: www.vorratsdatenspeicherung.de, Kontakt: kontaktvorratsdatenspeicherung [dot] de
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Zusatzinformationen
Name
Peter Köppen
Beschreibung
Mitarbeit "Stadtgespräche", Geschichtswerkstatt Rostock e.V.,Bürgerinitiative für eine solidarische Gesellschaft e.V.
Kommentare
ELENA
YO! hab mich auch über die foebud beschwert! Ging ganz easy, Bis Montag ist noch Zeit...
also, alle Arbeitnehmer , die eigentlich Arbeitgeber sind, beschwert euch!
riesige Welle der Empörung
Es haben um die 22.000 Menschen Verfassungsbeschwerde gegen ELENA eingereicht. Der gleiche Anwalt, der erfolgreich gegen die Vorratsdatenspeicherung gestritten hat, hat nun den Batzen der Beschwerden beim Verfassungsgericht eingereicht.
Wenn im Sinne der Demokratie und Freiheit des Menschen entschieden wird, sollte die Realisierung von ELENA nun wohl wieder gestoppt werden.
ELENA ist ein 'gutes' Beispiel dafür, wie die Regierung versucht möglichst ohne viel gesellschaftlichen Austausch und sorgfältiges Abwägen der Auswirkungen solcher Kontroll- und Datensammelinstanzen Entscheidungen zu treffen und mal eben zu realisieren. Zum Glück gibt es Gruppen, wie Foebud, die dieser Entwicklung was entgegenzusetzen haben und so viele Menschen mobilisieren können.