Mehr Demokratie - Volksbegehren und -initiativen in Deutschl ...
Mit 43 laufenden und 27 neuen Volksbegehren und -initiativen war 2007 ein Rekordjahr für die direkte Demokratie in Deutschland, nachdem auch die letzten Bundesländer direkte Demokratie auf Landesebene eingeführt hatten.
Eine rege Nutzung von Volksbegehren und -initiativen ist immer von der bürgerfreundlichen Ausgestaltung der Verfahren abhängig. Das zeigt deutlich das Beispiel Berlin: Dort haben Volksbegehren seit den Reformen 2005 und 2006 Hochkonjunktur. Mit sieben neuen Verfahren 2007 ist das Land Berlin bundesweit Spitzenreiter, gefolgt von Hamburg mit drei neuen Verfahren. In diesen beiden Ländern konnten Kampagnen Veränderungen durchsetzen. Das Volksbegehren "Hamburg rettet den Volksentscheid" (vor allem für die Wiedereinführung der freien Unterschriftensammlung bei Volksbegehren) übersprang das 5 Prozent-Unterschriftenquorum und wurde kurze Zeit später vom Parlament übernommen. Das zweite Begehren "Hamburg stärkt den Volksentscheid" mit dem Ziel einer Verfassungsänderung zur Verbesserung der Regelungen für die direkte Demokratie gelangte am 14. Oktober 2007 zum Volksentscheid. Es scheiterte trotz einer Abstimmungsmehrheit von 77 Prozent, da das prohibitive Quorum von 50 Prozent der Stimmberechtigten nicht erreicht wurde. Die Beteiligung lag bei 39,1 Prozent.
Besonders groß war das Interesse der Bürger im vergangenen Jahr bei den Themen Bildung und Kultur (30 Prozent) sowie Wirtschaft (22 Prozent). Während Schul- und Bildungsthemen im langjährigen Trend liegen, hat sich der Anteil an Wirtschaftsthemen durch die zahlreichen Volksbegehren gegen das Nichtraucherschutzgesetz verdoppelt.
Die direkte Erfolgsquote der 2007 abgeschlossenen Verfahren (ohne Volkspetitionen) lag bei 26,7 Prozent und damit im Bereich des langjährigen Durchschnitts von ca. 25 Prozent. Hingegen gab es auf Bundesebene leider keine Debatten um die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheid.
Die Einführung des Volksentscheides auf Bundesebene ist wichtigstes Ziel von „Mehr Demokratie“ e.V.
Bisher hat sich im Deutschen Bundestag zwar noch keine Zweidrittel-Mehrheit für die nötige Verfassungsänderung gefunden. Doch am 7. Juni 2002 hat erstmals eine einfache Mehrheit des Bundestages für die Einführung der Volksabstimmung gestimmt. In Meinungsumfragen äußern konstant zwischen 70 und 85 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, dass sie bei wichtigen Zukunftsfragen mitbestimmen wollen.
„Mehr Demokratie“ schlägt für die Bundesrepublik ein dreistufiges Verfahren vor:
- Volksinitiative: Mit 100.000 Unterschriften kann dem Bundestag ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.
- Volksbegehren: Lehnt der Bundestag die Volksinitiative ab, kann ein Volksbegehren eingeleitet werden. Für dessen Erfolg müssen in sechs Monaten eine Million Unterschriften zusammenkommen.
- Volksabstimmung: Hier entscheidet - wie bei Wahlen - die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jeder Haushalt bekommt im Vorfeld eine Abstimmungsbroschüre mit wichtigen Informationen und allen Pro- und Kontra-Argumenten.
Außerdem sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, eine Volksabstimmung gegen Beschlüsse des Bundestages einzuleiten (fakultatives Referendum) und bei wichtigen EU-Reformen und Grundgesetzänderungen mitzuentscheiden (obligatorisches Referendum)
Mehr dazu auf der Website Website http://www.mehr-demokratie.de
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