
Das wird auch viele Rostocker interessieren …
 
Nach einem bereits im März 2009 verabschiedeten Gesetz muss unter der Abkürzung  „ELENA“ ( „Elektronischer EntgeltNachweis“)  seit dem 1.1.2010 jeder Arbeitgeber für jeden seiner Beschäftigten (Angestellte, Arbeiter, Beamte, Richter und Soldaten) einmal pro Monat einen Datensatz übermitteln.