Das wird auch viele Rostocker interessieren …
Nach einem bereits im März 2009 verabschiedeten Gesetz muss unter der Abkürzung „ELENA“ ( „Elektronischer EntgeltNachweis“) seit dem 1.1.2010 jeder Arbeitgeber für jeden seiner Beschäftigten (Angestellte, Arbeiter, Beamte, Richter und Soldaten) einmal pro Monat einen Datensatz übermitteln.